AML5 ist die neue Gemeinschaftsnorm zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismus-finanzierung. AML5, auch 5AMLD genannt, ist am 9. Juli 2018 auf europäischer Gemeinschaftsebene in Kraft getreten und ist seit dem 01. Januar 2020 mit dem Geldwäschegesetz auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Kryptobörsen unterliegen nun denselben Bestimmun-gen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie Banken und andere Finanzinstitute. Diese Bestimmung umfassen unter anderem auch eine umfassende Customer Due Diligence und der Meldepflicht von verdächtigen Aktivitäten.