Folgende Nachweise sind als Mittelsherkunftsnachweis für FIAT-Einzahlungen zulässig:
- Gehaltsnachweis, Rentenbescheid
- Erbschein
- Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Euro-Beträge länger in Ihrem Besitz sind/angespart wurden
- Belege über Veräußerungen von Wertgegenständen / Wertpapieren / Unternehmensbeteilgungen / Liegenschaften etc.
- Nachweise über Erträge aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Erträge aus Kapitalvermögen oder Unternehmensbeteiligungen (Dividenden, Ausschüttungen, etc.)
- Darlehensvertrag
- Nachweis einer Schenkung (notariell beglaubigt)
Folgende Nachweise sind als Mittelsherkunftsnachweis für Krypto-Einzahlungen zulässig:
Kryptowährungen, die auf anderen Börsen erworben wurden, durch
- Screenshot der E-Mail Bestätigung eines anderen Anbieters über den Kauf der Kryptowährung
- Screenshot des Kaufs auf der Plattform eines anderen Anbieters (Kontoinhaber muss ersichtlich sein)
- Eine Transaktionsübersicht bzw. einen Transaktionsreport eines anderen Anbieters (Kontoinhaber muss ersichtlich sein, kein Excel / CSV-Report).
Hinweis zu privaten Ledgers: Ledgers sind die aktuelle Verwahrung Ihrer Kryptowerte, weisen aber nicht nach, wie Sie die Kryptowährungen erlangt haben. Daher ist ein Transaktionsreport von der vorherigen Handelsplattform von Kryptowährungen, auf welcher Sie die Kryptowährungen erworben haben, als Nachweis erforderlich. - Kontoauszüge über die für die Käufe getätigten Euro Einzahlungen auf das Konto des anderen Anbieters sowie Screenshots der Krypto-Auszahlung auf der Platt-form des anderen Anbieters
- Kontoauszüge über die für die Käufe getätigten Euro Einzahlungen auf das Konto des anderen Anbieters sowie einen Transaktionsreport des anderen Anbieters (in diesem Fall auch Excel / CSV möglich)