Muss ich meine Gewinne versteuern?

Gewinne in Euro oder einer anderen Kryptowährung führen zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Der Gewinn ist jedoch nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist) und die jährliche Freigrenze in Höhe von 1.000 EUR überschritten wurde (2023 und davor lag der Betrag bei 600 Euro). Diese Freigrenze gilt allerdings für den Gesamtgewinn aus sämtlichen privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres.

Der Gewinn aus der Veräußerung von Kryptowährungen ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Veräußerungspreis. Hierbei wird die Fifo-Methode angewandt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG), wonach unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften Bestände zuerst veräußert wurden.

Sofern die Spekulationsfrist mehr als ein Jahr beträgt, sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen im privaten Bereich insoweit nicht einkommensteuerpflichtig.

Diese Informationen stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Bei Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung oder sonstigen steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

War dieser Beitrag hilfreich?
1 von 1 fanden dies hilfreich

Beiträge in diesem Abschnitt