Wie hoch sind die Entgelte bei der BSDEX?

Der Handel an der BSDEX ist mit Transaktionsentgelten verbunden, die sich je nach Ordertyp unterscheiden. Transparenz ist uns hierbei sehr wichtig - die Transaktionsentgelte und entsprechende Beispiele zu deren Berechnung sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH. Die folgende Tabelle bietet bereits eine kurze Übersicht:

  Ausführung als Maker-Order Ausführung als Taker-Order
Relatives Transaktionsentgelt 0,20% des Transaktionsvolumens 0,35% des Transaktionsvolumens
Mindesttransaktionsentgelt je Order 0,01 € 0,01€

Die Höhe des Transaktionsentgelts richtet sich grundsätzlich danach, ob die betreffende Order als Maker-Order oder als Taker-Order (teil)ausgeführt wird. Hierzu gilt folgende Unterscheidung:

  • Die Order wird als Taker-Order ausgeführt, soweit sie nach ihrer Übermittlung an die BSDEX im fortlaufenden Handel sofort gegen eine bereits im Orderbuch befindliche Order ausgeführt wird.
  • Die Order wird als Maker-Order ausgeführt, soweit sie nach ihrer Übermittlung an die BSDEX im fortlaufenden Handel zunächst in das Orderbuch eingestellt und später gegen eine oder mehrere neu eintreffende Orders ausgeführt wird.

Bei der Ausführung in Auktionen gelten unlimitierte Orders stets als Taker-Orders, limitierte Orders als Maker-Orders.

Darüber hinaus fallen kundenseitig aktuell keine Kosten für die Ein- bzw. Auszahlung von Euro oder Kryptowährungen oder deren Verwahrung an. Es werden ferner keine Kontoführungsgebühren erhoben.

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