Ein automatischer Zweitschriftenversand – also die direkte Weiterleitung von Abrechnungen oder Handelsbestätigungen an Dritte (z. B. eine Compliance-Abteilung oder ein Unternehmen) – ist bei der BSDEX derzeit nicht vorgesehen.
Warum besteht keine Möglichkeit der Einrichtung eines Zweitschriftversands?
Bei der BSDEX erhalten Sie keine klassischen Depotabrechnungen im Sinne eines Wertpapierdepots, sondern eine digitale Transaktionshistorie über Ihre Kryptogeschäfte. Diese enthält alle relevanten Daten zu Ihren Käufen, Verkäufen, Ein- und Auszahlungen. Die Bereitstellung erfolgt zentral und digital in Ihrem Konto – dadurch ist ein zusätzlicher Versand von „Zweitschriften“ rechtlich nicht notwendig.
Welche Unterlagen können Sie stattdessen nutzen?
Als Nachweis oder zur internen Dokumentation können Sie jederzeit folgende Unterlagen herunterladen:
Diese Dokumente enthalten alle wesentlichen Informationen, die typischerweise für Compliance-Zwecke oder interne Prüfungen benötigt werden.