Kann ich eine Kontovollmacht erteilen bzw. Regelung im Todesfall?

Ihr mit der BSDEX verbundenes Guthabenkonto dient ausschließlich der Verrechnung von Handelsgeschäften und ist nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr vorgesehen. Gemäß den BSDEX AGB dürfen Sie ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handeln.

Das bedeutet:

  • Jedes Konto ist einer einzelnen Privatperson zugeordnet.

  • Nur die registrierte Person darf das Konto nutzen und darauf zugreifen.

  • Eine Nutzung durch Dritte oder eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.

Eine Kontovollmacht kann daher nicht erteilt werden.


Regelung im Todesfall

Im Falle des Todes eines Kunden erfolgt eine Einzelfallprüfung auf Grundlage der erbrechtlichen Berechtigung. Zur Legitimation sind in geeigneter Form folgende Dokumente erforderlich:

  • Erbschein oder Testament mit entsprechender Testamentseröffnung
    (jeweils im Original oder in beglaubigter Kopie)
  • Ausweiskopien aller Erben

Nach Prüfung der Unterlagen und Verifizierung über unseren Kooperationspartner bestehen zwei Möglichkeiten, um eventuelles Guthaben zu übertragen:

A. Verkauf der Kryptowerte
Wir bieten den Verkauf der Kryptowerte zu einem marktgerechten Preis an.
Der Erlös wird anschließend als EUR-Guthaben auf das von Ihnen benannte Konto überwiesen.

B. Übertragung der Kryptowerte auf ein neues BSDEX-Konto
Alternativ können sich die berechtigten Erben selbst bei der BSDEX registrieren.
Die Kryptowerte werden anschließend auf das neu angelegte BSDEX-Konto übertragen.


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